Mit der Gründung der „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ als ein sogenannter nicht-rechtsfähiger Verein nach BGB § 21 i.V.m. § 54 schaffen wir uns als Inhaftierte eine Interessenvertretung, die insbesondere auf die Unterstützung der in den JVA’s arbeitenden Gefangenen zielt. Wir nehmen in diesem Zusammenhang auf das grundgesetzlich verankerte Recht der Koalitionsfreiheit Bezug, welches im Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist.
Unser Gewerkschaftsverein, den man als eine Art basisgewerkschaftliche Initiative oder „Spartengewerkschaft“ (ähnlich wie Cockpit und GDL) bezeichnen könnte, steht allen in Tegel einsitzenden Beschäftigten offen. Zwei Themen brennen uns auf den Nägeln: gesetzlicher Mindestlohn und Rentenversicherung. An diesem Punkten setzten wir an …
Gründungserklärung der Gefangenen Gewerkschaft der JVA Tegel
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