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Vereinigungsfreiheit in den Berliner Knästen

Dirk Behrendt, Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeornetenhaus, hat vor dem Hintergrund der Gründung der Gefangenen-Gewerkschaft in der JVA Tegel und der Zellendurchsuchung bei zwei Gründungsmitgliedern eine schriftliche Anfrage an den Berliner Senat gerichtet. Darin heißt es:

Frage 1: Welchen Einschränkungen unterliegt die Vereinigungsfreiheit von Gefangenen in den Berliner Knästen? Wird der Beitritt zu Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften eingeschränkt? Wird die Ausübung der mitgliedschaftlichen Rechte – abgesehen vom Anwesenheitsrecht bei Veranstaltungen eingeschränkt?

Frage 2: Worauf beruhen diese Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 GG? Welche gesetzliche Grundlage erlaubt die Einschränkung konkret?

Frage 3: Was ist der Grund für das Vorgehen gegen die Gründung einer Gefangenengewerkschaft in der JVA Tegel im Mai 2014?

Frage 4: Hält der Senat den Zusammenschluss von Gefangenen zum Erwirken höherer Entgelte für die Arbeit in den Knästen – bis hin zum Mindestlohn – für gefährlich und zu unterbinden? Weshalb?

Berlin, den 2. Juni 2014

Dirk Behrendt

„Gilt Artikel 9 Abs. 3 GG auch in Berlins Justizvollzugsanstalten?“

Dr. Klaus Lederer, Abgeordneter der Partei Die Linke im Berliner Abgeornetenhaus, hat vor dem Hintergrund der Gründung der Gefangenen-Gewerkschaft in der JVA Tegel und der Zellendurchsuchung bei zwei Gründungsmitgliedern eine schriftliche Anfrage an den Berliner Senat gerichtet. Darin heißt es:

  1. Trifft es zu, dass am 27. Mai 2014 der Haftraum des in der JVA Tegel inhaftierten Oliver R. durchsucht wurde und dort Materialien beschlagnahmt worden sind, weil der Inhaftierte an der Gründung einer „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ beteiligt war? Wenn ja: welche Gründe sieht der Senat, ein solches Engagement zu unterbinden und welche Gründe waren für die Beschlagnahme von Materialien ausschlaggebend, die im Zusammenhang mit der Gründung dieser Interessenvertretung stehen?
  2. Wie steht der Senat zur Forderung, Insassen von Justizvollzugsanstalten für die dort abgeleistete Arbeit nach dem geplanten gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten?
  3. Wie steht der Senat zur Forderung, alle Insassen von Justizvollzugsanstalten in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzubeziehen?
  4. Gilt Art. 9 Abs. 3 GG aus Sicht des Senats auch in Justizvollzugsanstalten? Wenn nein: warum nicht?

Berlin, d. 6. Juni 2014

Dr. Klaus Lederer