Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilung zur heutigen Haftentlassung von Oliver Rast – RH

Heute um 09:05 Uhr wurde unser Genosse Olli nach drei Jahren aus der Haftanstalt Tegel entlassen. Verurteilt wurde er wegen angeblicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) und einer antimilitaristischen Aktion und kam dann in den offenen Vollzug.

Einen Monat vor Antritt der Bewährungsstrafe wurde Olli der Beteiligung an einer weiteren „terroristischen Vereinigung“ nach dem Willkürparagraphen 129a StGB bezichtigt und saß seit dem 22. Mai 2013 in der JVA Tegel. Gegen ihn und acht Genoss*innen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Beteiligung an Aktionen der Revolutionären Aktionszellen (RAZ) und der linksradikalen Zeitschrift radikal.

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Gründung der Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel

Presse-Erklärung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen,

am 21. Mai 2014 hat sich in der JVA Tegel die „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ als sog. nicht-rechtsfähiger Verein nach BGB §§ 21 i.V.m. 54 gegründet. Somit nehmen wir als Inhaftierte unser Grundrecht der Koalitionsfreiheit wahr, welches im Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist.

In den vergangenen Jahrzehnten gab es verschiedentlich Anläufe zur Gründung von gewerkschaftsähnlichen Vertretungsformen in bundesrepublikanischen Haftanstalten/die allerdings in der Regel über ein Anfangsstadium nicht hinaus kamen.

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JVA Tegel streitet Antragstellung ab – Gegendarstellung

Pressemitteilung des SKOR

Am Sonntag, den 6.10., veröffentlichten wir einen Aufruf, den inhaftierten Antimilitaristen und Gewerkschafter Oliver R. zu unterstützen, der seit dem 1.10. Vollzeitstudent ist, jedoch nicht von der Knastarbeit befreit wurde. Der Aufruf wurde in der jungen welt vom 7.10. abgedruckt und veranlasste den Journalisten Peter Nowak, selbst zu recherchieren. Das Ergebnis publizierte er in einem Artikel in der taz vom 08.10., außerdem machte er mit dem Soli-Komitee ein Interview, das in der Jungle World vom 16.10. nachzulesen ist. Parallel dazu brachte die Fraktion Bündnis90/Grüne das Thema unter der Fragestellung „Unerwünscht? Unter welchen Voraussetzungen werden Inhaftierte in der JVA Tegel, die ein Fernstudium absolvieren, von der Arbeit freigestellt?“ am 16.10. im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses ein.

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JVA Tegel führt 78-Stunden-Woche ein

Mitteilung des Soli-Komitee Olli R. vom 06.10.2013

Bangladesh liegt in Tegel

Es ist nicht das erste Mal, dass die JVA Tegel versucht, Inhaftierten, die ein Vollzeit-Studium an der Fernuni Hagen betreiben, zusätzliche 40 Stunden Knastarbeit aufzuzwingen. Bereits in früheren Fällen ist sie damit gescheitert. Dennoch versucht sie es erneut.

Nun soll auch der dort gefangene Antimilitarist und Gewerkschafter Oliver R. trotz eines mit 38 Wochenstunden veranschlagten Studiums nebenbei wöchentlich 40 Stunden Tüten kleben und Kartons falten. Studieren könne er ja nach der Arbeit immer noch, meint der Knastapparat. Die Gruppenleiterin/Sozialarbeiterin Frau Behrendt sagt, sie habe den Antrag von R. zwar befürwortet, kenne aber aus ihrer Praxis keinen Gefangenen, der wegen seines Vollzeitstudiums tatsächlich von der Arbeit befreit worden sei. Dem Soli-Komitee Olli R. sind jedoch mindestens zwei Fälle aus Tegel bekannt, in denen Studierende im Knast nicht zusätzlich arbeiten mussten – einer allerdings erst nach gewonnenem Rechtsstreit, dem Vernehmen nach auch kein Einzelfall.
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Aktuelles und Hintergründe zur Situation von Olli R.

Der folgende Beitrag ist zuerst erschienen in Die Rote Hilfe 3.2013.

Am 22.5.2013 gegen 5 Uhr befand sich unser Freund, Genosse und fellow worker Olli in seiner Zelle der JVA des Offenen Vollzuges in Hakenfelde (Berlin). Im Oktober 2009 war er, gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten, nach einem umstrittenen Gerichtsprozess nach §129 wegen des Vorwurfs der versuchten Brandstiftung auf Lastwagen der Bundeswehr und Mitgliedschaft in der „militanten gruppe (mg)“ verurteilt worden. Nachdem der BGH die Revision verworfen hatte, musste er im Sommer 2011 die Strafe im Offenen Vollzug antreten. Davon hatte er im Mai zwei Drittel quasi abgesessen.

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BGH-Bescheid im Randnotizen-Format

Pressemitteilung vom 04.09.2013

Der BGH verwirft die Beschwerde des IWW-Aktivisten Olli R. gegen das Urteil des Kammergerichts, das ihm die vorzeitige Entlassung verweigerte. Die von Jörg-Peter Becker, Erwin Hubert und Herbert Mayer gezeichnete Entscheidung ist auf den 8. August datiert, der Bescheid jedoch erst am 2. September eingegangen. Anscheinend hat es die Richter mehr Zeit gekostet, das Schreiben zu verschicken als es zu verfassen. Viel Mühe lässt sich aus der dürftigen, gerade mal zwei Absätze umfassenden Begründung jedenfalls nicht herauslesen. Daher werden auch wir uns an dieser Stelle die Mühe sparen, diese offensichtlich politische Entscheidung zu kommentieren.

Soli-Komitee Olli R.

 

(Zu) schnelle Entscheidung

Pressemitteilung des Soli-Komitee Olli R.

Der Antrag des Wobbly Olli R. auf vorzeitige Entlassung aus der Haft nach zwei Dritteln der Strafe ist am vergangenen Donnerstag vom Kammergericht abgelehnt worden. Die Antwort kam schneller als erwartet. Erste – auszugsweise und bisher nur mündlich übermittelte – Zitate aus der Begründung lassen darauf schließen, dass die Begründung bereits vor seiner Anhörung am 28.6. verfasst worden ist. Das Soli-Komitee wird eine umfangreichere Mitteilung machen, sobald uns die Begründung schriftlich vorliegt und die nächsten Schritte feststehen.

Soli-Komitee Olli R.
solikom_olli@mail36.net

Anhörung vor dem Kammergericht Moabit am 28.06.2013

Pressemitteilung vom 25.06.2013

Als Ergebnis des Antrags des IWW-Basisgewerkschafters Olli auf vorzeitige Haftentlassung nach 2/3 der Strafe wird am Freitag, 28.06., im Kriminalgericht Moabit eine Anhörung stattfinden. Die Richterschaft, die ihm gegenüber sitzen wird, ist dieselbe, die ihn zu der Haftstrafe verurteilt hat. In ihrem Urteil vom 16.10.2009 sprachen sie Olli nicht nur der ihm und seinen Mitangeklagten vorgeworfenen versuchten Brandstiftung auf Bundeswehrfahrzeuge schuldig, sondern auch der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129, obwohl die Beweislage gerade für letzteres mehr als dürftig war. Was also von der Anhörung am kommenden Freitag zu erwarten ist, wird sich zeigen müssen.

Olli hatte bereits Ende 2012 eine Entlassung auf „Halbstrafe“ beantragt. Diese war durch die Richterschaft – auf Abraten der BAW hin und ohne vorherige Anhörung des Betroffenen – abgelehnt worden. Die JVA Hakenfelde, in der Olli den offenen Vollzug absolvierte, hatte sich in einer Stellungnahme vom 10.01.2013 ausdrücklich für eine Entlassung auf 2/3 (zum 20.07.2013) ausgesprochen. Sie bescheinigte Olli „eine gute soziale Leistungsfähigkeit in allen Bereichen“, „intakte familiäre Bindungen“ und „eine realistische berufliche Perspektive, die mit seiner politischen Überzeugung harmoniert“.
Das war vor den Razzien vom 22.05. Dieselbe Anstalt, die Olli zuvor eine günstige Sozialprognose ausstellte und ihn als „sehr zuverlässig“, „selbständig“ und „in hohem Maße vereinbarungsfähig“ anpries, zögerte nicht, ihn noch am selben Tag nach Tegel zu verfrachten und ihre Prognose angesichts des laufenden Ermittlungsverfahrens zu revidieren. Eine bloße Beschuldigung genügte dafür.

Wir fordern die sofortige Rückverlegung von Olli in den offenen Vollzug sowie seine Entlassung aus der Haft auf 2/3 zum 20.07.2013!

Soli-Komitee Olli R.

50 Ordner Akten auf DVD aber kein Laptop

Pressemitteilung vom 25.06.2013

Der IWW-Basisgewerkschafter Oliver R., einer der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, das zu den Razzien vom 22.05. führte, wird die Hintergründe der gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht einsehen können. Jedenfalls wenn es nach dem Teilanstaltsleiter der JVA Tegel, Haus 5, Herrn Detlef Stark geht. Dort sitzt Oliver R., gegen den kein Haftbefehl in der laufenden Sache vorliegt, weil er vom offenen Vollzug, wo er eine Haftstrafe aus einem umstrittenen anderen Verfahren absolvierte, kurzerhand in den geschlossenen Vollzug verlegt wurde.

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