Presse-Erklärung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen,
am 21. Mai 2014 hat sich in der JVA Tegel die „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ als sog. nicht-rechtsfähiger Verein nach BGB §§ 21 i.V.m. 54 gegründet. Somit nehmen wir als Inhaftierte unser Grundrecht der Koalitionsfreiheit wahr, welches im Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist.
In den vergangenen Jahrzehnten gab es verschiedentlich Anläufe zur Gründung von gewerkschaftsähnlichen Vertretungsformen in bundesrepublikanischen Haftanstalten/die allerdings in der Regel über ein Anfangsstadium nicht hinaus kamen.