Presse-Erklärung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen,
am 21. Mai 2014 hat sich in der JVA Tegel die „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ als sog. nicht-rechtsfähiger Verein nach BGB §§ 21 i.V.m. 54 gegründet. Somit nehmen wir als Inhaftierte unser Grundrecht der Koalitionsfreiheit wahr, welches im Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist.
In den vergangenen Jahrzehnten gab es verschiedentlich Anläufe zur Gründung von gewerkschaftsähnlichen Vertretungsformen in bundesrepublikanischen Haftanstalten/die allerdings in der Regel über ein Anfangsstadium nicht hinaus kamen.
Mit dem Schritt der real vollzogenen Gründung der „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ betreten wir in der Tegeler Haftanstalt Neuland. Wir konnten in den vergangenen Tagen unter den Inhaftierten deutlich wahrnehmen, dass unsere basisgewerkschaftliche Initiative auf ein großes Interesse stößt.
Der Sprecher der „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“, Oliver Rast, teilt hierzu mit: „Die JVA Tegel ist nun seitens der Gefangenen keine gewerkschaftsfreie Zone mehr. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, insbesondere die Frage des anvisierten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für beschäftigte Inhaftierte und die Frage nach einer Rentenversicherung für Gefangene in den öffentlichen Raum zu werfen. Bislang haben Gefangene in diesen Fragen keinerlei Lobby. Diese schaffen wir uns mit der Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel nun selbst.“
Des Weiteren betont unser Sprecher ausdrücklich, dass „wir mit bestehenden Inhaftierten-Initiativen in Berlin und bundesweit kooperieren werden. Darüber hinaus setzen wir auf eine konkrete Zusammenarbeit mit verschiedenen Einzelgewerkschaften des DGB, gewerkschaftlichen Strömungen innerhalb und außerhalb des DGB sowie basisgewerkschaftlichen Organisationen.“
Für Rückfragen und Interviewanfragen stehen wir Ihnen bzw. Euch gerne zur Verfügung.
Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel, 27.05.2014