taz | 22.05.2013
Die Anwaltschaft hat gelernt
von Christian Rath
Die Bundesanwaltschaft stuft die RAZ, die bisher mit kleinen Brandanschlägen auffiel, als „kriminelle“ und nicht als „terroristische“ Vereinigung ein. Bravo!
Das Timing macht stutzig. Ausgerechnet einen Tag bevor die Bund-Länder-Experten-Kommission „Rechtsextremismus“ ihren Abschlussbericht vorlegt, durchsucht die Bundesanwaltschaft mit 300 Polizisten die Wohnungen von mutmaßlich militanten Linksradikalen. „Vergesst die Linken nicht!“ Ist das die Botschaft, die hier gesetzt werden sollte? Oder: „Wir werden nie wieder etwas unterschätzen“?
Zunächst ist anzuerkennen, dass die BAW gelernt hat. Sie stuft die „Revolutionären Aktionszellen“ (RAZ), die bisher vor allem mit kleineren Brandanschlägen in Berliner Stadtteilen auffiel, als „kriminelle“ und nicht als „terroristische“ Vereinigung ein.