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BGH-Bescheid im Randnotizen-Format

Pressemitteilung vom 04.09.2013

Der BGH verwirft die Beschwerde des IWW-Aktivisten Olli R. gegen das Urteil des Kammergerichts, das ihm die vorzeitige Entlassung verweigerte. Die von Jörg-Peter Becker, Erwin Hubert und Herbert Mayer gezeichnete Entscheidung ist auf den 8. August datiert, der Bescheid jedoch erst am 2. September eingegangen. Anscheinend hat es die Richter mehr Zeit gekostet, das Schreiben zu verschicken als es zu verfassen. Viel Mühe lässt sich aus der dürftigen, gerade mal zwei Absätze umfassenden Begründung jedenfalls nicht herauslesen. Daher werden auch wir uns an dieser Stelle die Mühe sparen, diese offensichtlich politische Entscheidung zu kommentieren.

Soli-Komitee Olli R.

 

(Zu) schnelle Entscheidung

Pressemitteilung des Soli-Komitee Olli R.

Der Antrag des Wobbly Olli R. auf vorzeitige Entlassung aus der Haft nach zwei Dritteln der Strafe ist am vergangenen Donnerstag vom Kammergericht abgelehnt worden. Die Antwort kam schneller als erwartet. Erste – auszugsweise und bisher nur mündlich übermittelte – Zitate aus der Begründung lassen darauf schließen, dass die Begründung bereits vor seiner Anhörung am 28.6. verfasst worden ist. Das Soli-Komitee wird eine umfangreichere Mitteilung machen, sobald uns die Begründung schriftlich vorliegt und die nächsten Schritte feststehen.

Soli-Komitee Olli R.
solikom_olli@mail36.net

Anhörung vor dem Kammergericht Moabit am 28.06.2013

Pressemitteilung vom 25.06.2013

Als Ergebnis des Antrags des IWW-Basisgewerkschafters Olli auf vorzeitige Haftentlassung nach 2/3 der Strafe wird am Freitag, 28.06., im Kriminalgericht Moabit eine Anhörung stattfinden. Die Richterschaft, die ihm gegenüber sitzen wird, ist dieselbe, die ihn zu der Haftstrafe verurteilt hat. In ihrem Urteil vom 16.10.2009 sprachen sie Olli nicht nur der ihm und seinen Mitangeklagten vorgeworfenen versuchten Brandstiftung auf Bundeswehrfahrzeuge schuldig, sondern auch der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129, obwohl die Beweislage gerade für letzteres mehr als dürftig war. Was also von der Anhörung am kommenden Freitag zu erwarten ist, wird sich zeigen müssen.

Olli hatte bereits Ende 2012 eine Entlassung auf „Halbstrafe“ beantragt. Diese war durch die Richterschaft – auf Abraten der BAW hin und ohne vorherige Anhörung des Betroffenen – abgelehnt worden. Die JVA Hakenfelde, in der Olli den offenen Vollzug absolvierte, hatte sich in einer Stellungnahme vom 10.01.2013 ausdrücklich für eine Entlassung auf 2/3 (zum 20.07.2013) ausgesprochen. Sie bescheinigte Olli „eine gute soziale Leistungsfähigkeit in allen Bereichen“, „intakte familiäre Bindungen“ und „eine realistische berufliche Perspektive, die mit seiner politischen Überzeugung harmoniert“.
Das war vor den Razzien vom 22.05. Dieselbe Anstalt, die Olli zuvor eine günstige Sozialprognose ausstellte und ihn als „sehr zuverlässig“, „selbständig“ und „in hohem Maße vereinbarungsfähig“ anpries, zögerte nicht, ihn noch am selben Tag nach Tegel zu verfrachten und ihre Prognose angesichts des laufenden Ermittlungsverfahrens zu revidieren. Eine bloße Beschuldigung genügte dafür.

Wir fordern die sofortige Rückverlegung von Olli in den offenen Vollzug sowie seine Entlassung aus der Haft auf 2/3 zum 20.07.2013!

Soli-Komitee Olli R.