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Tegeler Gefangene gründen Gewerkschaft – nd

Neues Deutschland | 30.05.2014

Häftlinge der Justizvollzugsanstalt fordern einen Mindestlohn für Inhaftierte und eine Rentenversicherung

von Peter Nowak

»Gefangene haben bisher keine Lobby. Die schaffen wir uns mit der Gefangenengewerkschaft nun selber«, erklärte Oliver Rast in der Presseerklärung zur Gründung der Gefangenengewerkschaft in der JVA Tegel. Rast war wegen Mitgliedschaft in der linksautonomen militanten gruppe (mg) zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Gemeinsam mit einer Gruppe Gefangener hat er die Gewerkschaftsgründung seit Monaten vorbereitet. Mit der Struktur eines nichtrechtsfähigen Vereins soll der Bestand der Gewerkschaft längerfristig gesichert werden, betont Rast. In der Vergangenheit waren kurzfristige Gewerkschaftsgründungen meist schnell beendet, wenn die Gründer das Gefängnis verließen. Aus diesen Erfahrungen haben die jüngsten Gewerkschaftsgründer gelernt. Den Versuch, so viele Gefangene wie möglich mit einzubeziehen, sieht Rast als erfolgreich an.

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Gründung der Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel

Presse-Erklärung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen,

am 21. Mai 2014 hat sich in der JVA Tegel die „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ als sog. nicht-rechtsfähiger Verein nach BGB §§ 21 i.V.m. 54 gegründet. Somit nehmen wir als Inhaftierte unser Grundrecht der Koalitionsfreiheit wahr, welches im Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist.

In den vergangenen Jahrzehnten gab es verschiedentlich Anläufe zur Gründung von gewerkschaftsähnlichen Vertretungsformen in bundesrepublikanischen Haftanstalten/die allerdings in der Regel über ein Anfangsstadium nicht hinaus kamen.

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Gründungserklärung der Gefangenen Gewerkschaft der JVA Tegel

Mit der Gründung der „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ als ein sogenannter nicht-rechtsfähiger Verein nach BGB § 21 i.V.m. § 54 schaffen wir uns als Inhaftierte eine Interessenvertretung, die insbesondere auf die Unterstützung der in den JVA’s arbeitenden Gefangenen zielt. Wir nehmen in diesem Zusammenhang auf das grundgesetzlich verankerte Recht der Koalitionsfreiheit Bezug, welches im Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist.
Unser Gewerkschaftsverein, den man als eine Art basisgewerkschaftliche Initiative oder „Spartengewerkschaft“ (ähnlich wie Cockpit und GDL) bezeichnen könnte, steht allen in Tegel einsitzenden Beschäftigten offen. Zwei Themen brennen uns auf den Nägeln: gesetzlicher Mindestlohn und Rentenversicherung. An diesem Punkten setzten wir an …

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