Seit dem 22. Mai sitzt der wegen angeblicher Brandstiftung an Kriegsgerät der Bundeswehr verurteilte IWW-Basisgewerkschafter Oliver R. nun wieder im geschlossenen Vollzug. Vor wenigen Wochen hat er 2/3 seiner Haftzeit absolviert.
Olli hatte ursprünglich eine ausgezeichnete Sozialprognose erhalten und war vor dem 22. Mai im offenen Vollzug und erwartete Haftentlassung. Im Rahmen einer bundesweiten Razzia gegen Linke wurde auch seine Zelle aufgrund willkürlicher Zuschreibung zu dem Personenkreis, gegen den ermittelt wird, durchsucht. Allein der unbestätigte Verdacht und die Ermittlung führen im deutschen Justizsystem zu einer Quasi-Verurteilung. Fakten schafft dabei nicht die Judikative, sondern die Exekutive. Dass Häftlinge aus dem offenen Vollzug in den geschlossenen Vollzug zurückkehren, ist bereits bei kleinsten Ermittlungen die Folge. In Olli’s Fall können wir von einem politischen Motiv sprechen, da er kurz vor einer Entlassung stand. Zuvor wurde schon sein Antrag auf Entlassung nach der Hälfte der Haftzeit (Halbstrafe) abgelehnt. Vorgehalten wird ihm nun sein „aktionistisches Verhalten“ und seine Nichtdistanzierung von „delinquenzfördernden Personen“ .