Das Gezerre um Ausnahmeregelungen und Absenkungsmöglichkeiten des universellen Mindestlohns steht kurz vor dem Abschluss. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat ihren Gesetzesentwurf zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn den Kabinettskolleginnen und zuvor Verbänden der Sozialpartnerschaft zur Abstimmung bzw. Kenntnisnahme vorgelegt. Ihr ambitioniertes Ziel lautet, das Mindestlohngesetz im April des Jahres im Bundestag verabschieden zu lassen.
Aus einer unionistisch-rätekommunistischen Sicht ist zu fragen, ob der Mindestlohn als Treibmittel einer unaufhaltbaren Entwicklung in Richtung egalitärerer Beschäftigungsverhältnisse taugt, oder aber der „angemessene Mindestschutz“ (Koalitionsvertrag) nichts weiter als ein regulatorischer Kniff ist, die Geschwindigkeit der Armutsspirale abzubremsen.
Von der sozialdemokratische Armutsverwaltung …
Nahles gefällt sich in der Pose, arbeitsmarktpolitische Geschichte zu schreiben. Sie wähnt sich dabei in einer üppigen Mehrheitsposition, denn die Demoskopie ermittelt eine rund 80%-Zustimmung für den Mindestlohn in der Bevölkerung.
Zwei zentrale Ausnahmeregeln für potentielle Mindestlohnbezieherlnnen wurden fixiert. Zum einen werden Jugendliche unter 18 Jahren vom universellen Mindestlohn ausgeklammert, damit, so der Tenor, kein falsches „Anreizsystem“ geschaffen wird, dass junge Arbeitskräfte Jobs einer Ausbildung vorziehen. Zum anderen ist eine halbjährige Karenzzeit für sog. geringqualifizierte Langzeitarbeitslose vorgesehen, in der vom Mindestlohnsatz abgewichen werden kann. Aufschlussreich ist dabei, dass die (lobbylose) soziale Population Zehntausender beschäftigter Inhaftierter komplett ignoriert wird! Das schreit regelrecht nach einer „Nachbesserung“…
Ein Austarieren der Positionen stand innerhalb des sozialdemokratischen Blocks im Vorfeld der Ausgestaltung der Gesetzesinitiative zum Mindestlohn auf dem Programm. Der etwas forscher auftretende linke Flügel der bundesdeutschen Sozialdemokratie in der Formation der Partei Die Linke schickt erprobterweise Sahra Wagenknecht in die Arena: „Wir brauchen nicht löchrige 8,50 € irgendwann, sondern wir brauchen endlich 10 € die Stunde und zwar sofort und flächendeckend.“ (FAZ, 14.2.14) Der rechte Flügel der deutschen Sozialdemokratie in Gestalt der CDU-Sozialausschüsse und der christlichen Arbeitnehmerschaft sorgt sich in einem verbreiteten Positionspapier um „geringqualifizierte Langzeitarbeitslose“: „Um möglichen Nachteilen für den genannten Personenkreis durch den allgemeinen Mindestlohn vorzubeugen, ist eine Kombination aus angepassten Eingliederungszuschüssen und zeitlich befristeten Einstiegslöhnen unter dem Mindestlohn sinnvoll.“ (zit. n. FAZ, 4.3.14). Offenbar hat sich der „Sozial“-Flügel der CDU/CSU an diesem Punkt durchsetzen können, was die Durchlöcherung des Mindestlohns anbelangt.
Ein Effekt der Mindestlohndebatte ist laut des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung, dass der Anteil von tariflich vereinbarten Stundenlöhnen, die weniger als 8,50 € vorsehen, kontinuierlich gesunken ist (vgl. jW, 7.2.14). Der von SPD- und DGB-Seite modellierte deutsche Mindestlohn nimmt sich im Vergleich zu anderen EU-Ländern indes äußerst moderat aus: in Luxemburg ist eine Lohnarbeitsstunde mindestens 11,10 € wert, in Frankreich 9,53, in den Niederlande 9,11, in Belgien 9,10 und selbst Irland taxiert das Minimum auf 8,65 €.
… über den neo-konservativen Klassenkampf …
Verschiedene Kapitalverbände, Forschungsinstitute sowie die wirtschaftsliberale und (neo-) konservative Polit-Kaste operieren als Konglomerat und in Tateinheit gegen den universellen Mindestlohn. Der Klassenkampf von oben präsentiert sich vitaler als die Unkenrufer vom vermeintlichen Stillstand des Klassenkonflikts wahrhaben wollen. Als publizistischer Nebenkriegsschauplatz fungieren die tagesaktuellen Periodika. Insbesondere verschafft die FAZ der neo-konservativen Phalanx von professoralen Hinterbänklern und ausgedienten Wirtschaftskapitänen ein Forum. Ganz im Sinne des Unsinns des ifo-Präsidenten Sinn agitieren sie gegen phantasierte staatsdirigistische Eingriffe und sozialpolitische Offensiven der Anhängerinnen des Korporatismus.
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, lässt sich mit den Worten zitieren, „dass wir im Kern die ganze Konzeption des Mindestlohns ablehnen.“ (FAS, 16.3.14) Die Schwergewichte der Kapitalverbände (BDA, BDI, DIHK, ZDH) fordern überdies in einer gemeinsam verbreiteten Stellungnahme weitergehende Mindestlohnausnahmen „für Personen mit Vermittlungshemmnissen“ ein. (FAZ, 15.3.14)
Die kapitale Abwehrfront wird bspw. von den beiden Wirtschaftswissenschaftlern Oliver Holtemöller und Ingo Pies engagiert sekundiert, indem sie in der Mindestlohndebatte den Auftakt einer Kettenreaktion eines Staatsinterventionismus erspähen: „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist nicht das Ende der Geschichte. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass mit dem flächendeckenden Mindestlohn unnötigerweise eine sozialpolitische Interventionsspirale in Gang gesetzt wird, weil er Probleme hervorruft, die nach neuen Lösungen verlangen.“ (FAZ, 14.3.14)
Und weiter im Text: Der Professor Ronnie Schob, seines Zeichens Arbeitsökonom an der FU Berlin, offeriert eine lohnpolitische Sittenwidrigkeit, wenn er einen zweigeteilten Mindestlohnsatz von „höchstens“ 6,50 € im Westen und 5,40 € im Osten als einmaliges Fixum gesetzt sehen will. „Ein Mindestlohn in dieser Höhe“, so Schob vorwitzig, „hätte die positive psychologische Wirkung, dass eine solche Untergrenze den Menschen die Angst vor Lohndumping nimmt.“ Bildersprachlich legt er nach: Eine fortgeschriebene Mindestlohnsetzung lässt die „Gefahr“ akut werden, „dass damit die Büchse der Pandora geöffnet wird“ (FAZ, 15.3.14). Der CDU-Generalsekretär Peter Tauber baut vor diesem Hintergrund ein Bedrohungsszenario auf und warnt eindringlich vor der „Schreckensmarke von zehn Euro“ (zit. n. ND, 17.3.14).
Als Abschlussbonbon versteigt sich der FAZ-Kommentator Sven Astheimer zu dem Mahnruf „Rettet den Niedriglohnsektor“, um die Diskurshoheit über das Geschehen künftiger Verhandlungen an „runden Tischen“ präventiv anzumelden. Die reklamierte Schutzbedürftigkeit des Raums für entgarantierte Dumpinglöhne wird seitens des Kommentators paternalistisch als ein Akt von „Fairness am Arbeitsmarkt“ verklärt (FAZ, 17.3.14). FAZit: Die neokonservative Front steht!
… zum unionistischen Kontrapunkt
Nahles & Co. sehen sich in einem Zwischenhoch. Es ist davon auszugehen, dass der entpolitisierte folkloristische 1. Mai-Rummel auf den DGB-Kundgebungen ausgiebig genutzt wird, um unter dem Motto „Würde kennt keine Ausnahme“ den Durchbruch beim Mindestlohn zu zelebrieren.
Das eine oder andere Störmanöver gegen die zu erwartende Selbstgefälligkeit wäre angezeigt. Denn: ein dauerhaft prekäres Vegetieren wird staatlicherseits sanktioniert, wenn der Mindestlohn bis zum Jahr 2018 bei € 8,50 festgeschrieben wird. Mit dieser gesetzlichen Armutsregulierung gerät aus dem Sichtfeld, dass es eigentlich einmal darum ging, Löhne zu erstreiten, die einem alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten ein Einkommen verschaffen, mit dem er auch auskommen kann.
Die systematisch betriebene Unterhöhlung des Mindestlohnsatzes infolge der Ausnahmeregelungen führt zwangsläufig dazu, dass sich ein Niedriglohnsektor unterhalb des universellen Mindestlohns etabliert.
Eine Altersarmut ist vorprogrammiert, da sich mit den Lohnvergütungen aus Beschäftigungsverhältnissen, die auf einem Mindesteinkommen basieren, kaum Rentenansprüche erwerben lassen, die ein Leben oberhalb des Existenzminimums im Alter ermöglichen. Mit Interesse verfolgt man, wie eine Generationengerechtigkeit durch die Großkoalitionärlnnen buchstabiert wird.
Die weit auseinanderklaffende Vermögensverteilung in der BRD lässt selbst die liberale Presse aufmerken: „In keinem Staat der Eurozone ist die Ungleichheit so groß wie hierzulande“ (SZ, 27.2.14). Sinkende Reallöhne, die u.a. durch spartanische Tarifabschlüsse in der letzten Dekade bewirkt wurden, haben dazu geführt, dass diese um etwa 1% niedriger liegen als im Jahr 2000 (ISW-Statistik, UZ, 7.2.14).
Als unionistische und (anarcho-)syndikalistische Aktivistinnen befinden wir uns in einer Zwickmühle: die Mindestlohnforderung ist vor allem eine der „absteigenden Mittelschichten“ und keine originäre der deklassierten Gesellschaftssektoren. Nicht weichgespülte Slogans wie „Gerechter Lohn für das Tageswerk!“ oder „Wir sind mehr wert!“ kratzen an dem protestantischen Arbeitsethos, der das moralinsaure Schmiermittel der Mehrwertproduktion ist, sondern erst die Losung der „Abschaffung des Lohnsystems!“ eröffnet die Perspektive einer post-kapitalistischen Gesellschaftsform.
Klassenautonomie und Selbstorganisation finden dann einen ersten praktischen Ausdruck, wenn man an einer Kraftentfaltung sozialer Bewegungen arbeitet, um einen existenzsichernden (!) Lohn für alle bspw. über Streiks durchzusetzen – und sich dabei der Staatsobhut entzieht. Die Einführung des Mindestlohns ist nicht das Ende der Fahnenstange. Diese Übergangsforderung kann nur eine Etappe auf dem Weg zur vollständigen Emanzipation der doppeltfreien Lohnabhängigen sein.
Es ist richtig, dass ein Umwerfen aller sozialen Verhältnisse nicht durch einen voluntaristischen Impuls erfolgen wird; aber eine Brise geschichtsoptimistischen Rückenwind verspüren wir auch in Zeiten der Flaute, da die periodischen Krisen des kapitalistischen Systems einen Aufschwung des Klassenkampfes unweigerlich mit sich bringen.
strike! Streitschrift für revolutionären Unionismus und Rätekommunismus