Pressemitteilung vom 25.06.2013
Als Ergebnis des Antrags des IWW-Basisgewerkschafters Olli auf vorzeitige Haftentlassung nach 2/3 der Strafe wird am Freitag, 28.06., im Kriminalgericht Moabit eine Anhörung stattfinden. Die Richterschaft, die ihm gegenüber sitzen wird, ist dieselbe, die ihn zu der Haftstrafe verurteilt hat. In ihrem Urteil vom 16.10.2009 sprachen sie Olli nicht nur der ihm und seinen Mitangeklagten vorgeworfenen versuchten Brandstiftung auf Bundeswehrfahrzeuge schuldig, sondern auch der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129, obwohl die Beweislage gerade für letzteres mehr als dürftig war. Was also von der Anhörung am kommenden Freitag zu erwarten ist, wird sich zeigen müssen.
Olli hatte bereits Ende 2012 eine Entlassung auf „Halbstrafe“ beantragt. Diese war durch die Richterschaft – auf Abraten der BAW hin und ohne vorherige Anhörung des Betroffenen – abgelehnt worden. Die JVA Hakenfelde, in der Olli den offenen Vollzug absolvierte, hatte sich in einer Stellungnahme vom 10.01.2013 ausdrücklich für eine Entlassung auf 2/3 (zum 20.07.2013) ausgesprochen. Sie bescheinigte Olli „eine gute soziale Leistungsfähigkeit in allen Bereichen“, „intakte familiäre Bindungen“ und „eine realistische berufliche Perspektive, die mit seiner politischen Überzeugung harmoniert“.
Das war vor den Razzien vom 22.05. Dieselbe Anstalt, die Olli zuvor eine günstige Sozialprognose ausstellte und ihn als „sehr zuverlässig“, „selbständig“ und „in hohem Maße vereinbarungsfähig“ anpries, zögerte nicht, ihn noch am selben Tag nach Tegel zu verfrachten und ihre Prognose angesichts des laufenden Ermittlungsverfahrens zu revidieren. Eine bloße Beschuldigung genügte dafür.
Wir fordern die sofortige Rückverlegung von Olli in den offenen Vollzug sowie seine Entlassung aus der Haft auf 2/3 zum 20.07.2013!
Soli-Komitee Olli R.