Vereinigungsfreiheit in den Berliner Knästen

Dirk Behrendt, Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeornetenhaus, hat vor dem Hintergrund der Gründung der Gefangenen-Gewerkschaft in der JVA Tegel und der Zellendurchsuchung bei zwei Gründungsmitgliedern eine schriftliche Anfrage an den Berliner Senat gerichtet. Darin heißt es:

Frage 1: Welchen Einschränkungen unterliegt die Vereinigungsfreiheit von Gefangenen in den Berliner Knästen? Wird der Beitritt zu Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften eingeschränkt? Wird die Ausübung der mitgliedschaftlichen Rechte – abgesehen vom Anwesenheitsrecht bei Veranstaltungen eingeschränkt?

Frage 2: Worauf beruhen diese Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 GG? Welche gesetzliche Grundlage erlaubt die Einschränkung konkret?

Frage 3: Was ist der Grund für das Vorgehen gegen die Gründung einer Gefangenengewerkschaft in der JVA Tegel im Mai 2014?

Frage 4: Hält der Senat den Zusammenschluss von Gefangenen zum Erwirken höherer Entgelte für die Arbeit in den Knästen – bis hin zum Mindestlohn – für gefährlich und zu unterbinden? Weshalb?

Berlin, den 2. Juni 2014

Dirk Behrendt