JVA Bremen: Hungerstreik im Knast hält an

aus: junge welt

Gefangene der Justizvollzugsanstalt Bremen Oslebshausen fordern bessere Haftbedingungen

Von Benjamin Eichler

Die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Bremen Oslebshausen fordern bessere Haftbedingungen. Vor zwei Wochen traten elf von ihnen in den Hungerstreik. Alle Insassen bis auf einen haben den Streik mittlerweile beendet. Dieser nähme zwar keine Anstaltskost, dafür aber andere Lebensmittel zu sich, heißt es seitens der Anstaltsleitung.

Die Vorwürfe der Häftlinge sind zahlreich: In ihrer Zeitschrift Diskus 70 beklagen sie unter anderem, daß Besuche abgebrochen würden, wenn ein Gast zur Toilette müsse. Durch ein fehlendes Angebot von Langzeitbesuchen sei kein intensiver Austausch beispielsweise mit dem Partner möglich. Die Gefangenen prangern noch weitere Mißstände an: Neben schlechtem Essen beklagen sie die wenigen Bildungsangebote und eine zu späte Schuldenberatung. Diese setze in der Regel erst sechs Monate vor der Entlassung ein. Meistens haben sich für die Gefangenen dann schon hohe Schuldenberge aufgehäuft.

»Ich nehme das nicht ernst«, sagt Anstaltsleiter Carsten Bauer. Seiner Meinung nach haben sich die Insassen nie wirklich im Streik befunden, lediglich ein bis zwei Tage lang keine feste Nahrung zu sich genommen. »Und selbst wenn, es wurden mir nie konkrete Forderungen vorgelegt«, so Bauer.

Vor allem im Bildungsangebot sieht er keinen Änderungsbedarf. Es gebe zwei Hauptschulklassen sowie mehrere Integrations- und Alphabetisierungskurse. Für die »wenigen Insassen mit höherem Potential« strebe die JVA den offenen Vollzug an, damit diese an Bildungsangeboten außerhalb der Anstalt teilnehmen können. Vor kurzem habe ein Häftling seinen Bachelor-Abschluß gemacht. »Dafür müssen die Insassen aber mit uns kooperieren«, so Bauer.

Auf eine weitere Forderung der Gefangenen geht der Landesstrafvollzugsgesetzentwurf des Justizressorts ein. Dieser wurde im Januar vorgelegt und könnte 2015 in Kraft treten. Darin soll auch der Anspruch auf intime Besuchsräume geregelt werden. »Die Anstaltsleitung kann mehrstundige, unbeaufsichtigte Besuche (Langzeitbesuche) zulassen, wenn dies zur Pflege der familiaren, partnerschaftlichen oder ihnen gleichzusetzender Kontakte der Gefangenen geboten erscheint und die Gefangenen hierfur geeignet sind«, heißt es in dem Entwurf.

Der Verein Strafvollzugsarchiv e.V sieht in dem Entwurf eine Verschleierungstaktik. Durch die Kündigung des Abkommens mit Niedersachsen sind sämtliche zu langen Haftstrafen verurteilte Gefangene, die bisher in niedersächsischen Anstalten waren, nach Bremen zurückverlegt worden. »Jetzt weiß man nicht recht, was man mit ihnen anfangen soll und denkt sich allerlei Vorwände aus, warum man erst mal gar nichts tut, sondern auf das Landesstrafvollzugsgesetz wartet. Hauptbeispiel dafür ist der sogenannte Langzeitbesuch, den es in Niedersachsen schon gab und den Bremen immer noch nicht eingeführt hat«, so eine Mitteilung des Vereins, der sich mit der Dokumentation und Aufklärung über Recht und Rechtswirklichkeit in Gefängnissen beschäftigt. Auch in anderen Bundesländern gebe es bereits Rückzugsmöglichkeiten für Besuche von nahen Verwandten

Zu einem Gespräch zwischen junge Welt und den Häftlingen war die JVA Oslebshausen nicht bereit.

s.a. http://endofroad.blogsport.de