Eine politisch-juristische Kontroverse
Die Debatte um den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn geht in die letzte Runde. Im Bundestag finden die parlamentarischen Lesungen statt und Anfang Juli dieses Jahres soll das Mindestlohn-Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet werden. Eine unserer zentralen Forderungen lautet, dass beschäftigte Inhaftierte nicht weiter in der öffentlichen Debatte um den Mindestverdienst pro Arbeitsstunde übergangen werden. Die Devise ist klar: Mindestlohn für gefangene Arbeiter und Arbeiterinnen!
Mit unserer Initiative schließen wir uns der generellen Forderung von engagierten Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen des DGB sowie von Basisgewerkschaften wie den Industrial Workers of the World (IWW) und der Freien Arbeiter- und Arbeiterinnen Union (FAU) an, keinerlei Ausnahme hinsichtlich des Mindestlohns zuzulassen. Jeder Türspalt, der beim Mindestlohn für Ausnahmetatbestände geöffnet wird, bedeutet im Kern, dass (Alltags-)Armut trotz (Lohn-)Arbeit eine ständige „Begleiterscheinung“ ist.